Wiedergutmachung (Restitution)

Die Rückgabe dessen, was ein Täter genommen hat, oder seines Werts an den Akteur, dem es gehört. Die Wiedergutmachung repariert den materiellen Sachschaden — den messbaren Teil dessen, was ein Unrecht zerstört hat. Sie tilgt für sich allein nicht die Schuld: Die moralische Schuld besteht aus der Verursachung, und nur die Gerechtigkeit schließt sie, wie das Opfer es durch Vergeltung oder Erlass anweist. Wiedergutmachung und Vergeltung sind die beiden Dinge, durch die die Strafe wirkt, und keines ersetzt das andere. Nur das Opfer empfängt Wiedergutmachung, und die Verhältnismäßigkeit begrenzt sie.