Eigentümerschaft (Ownership)
Die Beziehung zwischen einem Akteur und einer knappen Sache, über die er das ausschließliche Recht der Kontrolle hat. Sie beginnt beim Körper, unter Selbsteigentum, und erreicht andere Dinge nur auf zwei Wegen: durch erste Nutzung von etwas, das niemandem gehörte, oder durch freiwillige Übertragung von einem früheren Eigentümer. Eine Sache zu erschaffen schafft keine Eigentümerschaft. Was du besitzt, bleibt deins, wenn du es formst; was ein anderer besitzt, bleibt seins, wenn du es formst, welche Arbeit du auch hinzugefügt hast. Eigentümerschaft verleiht ausschließliche Kontrolle und verpflichtet alle anderen, sich fernzuhalten, sofern der Eigentümer nicht zustimmt.