Verpflichtung (Obligation)

Wofür ein Akteur einstehen muss: Eigentum, das bereits auf einen anderen übertragen und noch nicht geliefert ist, oder Wiedergutmachung für Schaden, den er verursacht hat. Eine andere Quelle gibt es nicht. Ein bloßes Versprechen schafft keine, da ein Versprechen allein niemanden bindet; ein Vertrag schafft eine genau so weit, wie Eigentümerschaft übergegangen ist. Pflichten, die durch Kraft, Abstimmung oder behauptete Not auferlegt werden, sind keine Verpflichtungen, sondern Zwang.