Mord (Murder)

Die vorsätzliche Tötung eines Akteurs, der nicht in seinen Tod eingewilligt hat. Mord ist einzigartig unter den Schäden: Er vernichtet den einzigen Akteur mit souveräner Macht, die von ihm geschaffene moralische Schuld zu schließen. Das Opfer kann nicht einziehen (Vergeltung) oder freigeben (Vergebung) und kann keinem Stellvertreter ein Mandat erteilen. Mord schafft daher dauerhafte, unschließbare Schuld und stellt den Täter außerhalb des Systems der Gegenseitigkeit. Siehe: Geächteter.