Gerechtigkeit (Justice)
Der souveräne Akt des Opfers, die durch Schaden entstandene moralische Schuld zu tilgen. Die Schuld kann getilgt werden durch Einforderung — indem der Schaden dem Täter verhältnismäßig zurückgespiegelt wird (Vergeltung) — oder durch freiwilligen Verzicht (Vergebung). Beides löscht die Schuld aus. Die Wiedergutmachung behebt den Sachschaden unabhängig davon; die Gerechtigkeit verfügt über die moralische Schuld. Gerechtigkeit erfordert ein wirkliches Opfer: ohne Opfer gibt es keine Schuld, und ohne Schuld gibt es nichts zu tilgen. Gerechtigkeit ist nicht Rache, die das Verhältnis überschreitet, und nicht Kontrolle, die neue Opfer schafft. Wer im Namen eines Opfers straft, ist ein Stellvertreter der Gerechtigkeit; seine Legitimität endet, wo das Mandat des Opfers endet. Wenn das Opfer vernichtet wurde — wie beim Mord —, ist kein Stellvertreter möglich, kein Mandat kann erteilt werden, und die moralische Schuld wird dauerhaft. Die Schuld des Täters ist untilgbar, und sein Anspruch auf Gegenseitigkeit ist verwirkt.