Schulden (Debt)

Eine bedingte Übertragung von Eigentümerschaft, die an einem genannten Tag fällig wird. Der Schuldner hat ihr zugestimmt, darum sind ehrliche Schulden freiwillig. Die Eigentümerschaft geht über, sobald das Eigentum in die Hände des Schuldners gelangt: Was der Schuldner hält, wenn der Tag eintritt, gehört dem Gläubiger. Ein Schuldner, der es hält und sich weigert zu liefern, begeht Diebstahl, und Wiedergutmachung folgt. Ein Schuldner, der nicht liefern kann, hat nichts genommen und ist kein Dieb. Der Gläubiger darf dann nur auf das zugreifen, worauf die Parteien sich geeinigt haben — auf ein Pfand oder auf späteres Eigentum, sobald der Schuldner es erwirbt. Wo sie nichts Weiteres vereinbart haben, endet der Anspruch dort. Nichts hiervon gestattet ein Gefängnis, eine Zeit der Zwangsarbeit oder Schulden ohne Ende. Schulden, die ohne Zustimmung auferlegt werden — durch Autorität, Abstimmung oder behauptete Not —, sind keine Schulden, sondern Zwang, und niemand schuldet sie.