Vertragsbruch (Contract Breach)
Das Versäumnis, die in einem Vertrag freiwillig vereinbarten Bedingungen zu erfüllen. Ein Vertragsbruch schafft ein Opfer – die Partei, die sich auf die Vereinbarung verlassen hat und durch deren Verletzung einen Sachschaden erlitten hat. Die brechende Partei schuldet Wiedergutmachung für den verursachten Sachschaden. Ein Vertragsbruch ist keine Neuverhandlung; eine Neuverhandlung erfordert die Zustimmung aller Parteien, während ein Bruch einseitig ist. Entsteht aus einem Bruch kein Sachschaden, so gibt es kein Opfer und damit keinen Anspruch.